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22. Deutscher Hörfilmpreis 2024 – Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen Einreichungsfrist: bis 15. Oktober 2023

Berlin,

Am 19. März 2024 verleiht der Deutsche Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV) zum 22. Mal den Deutschen Hörfilmpreis.
Ab sofort und bis zum 15. Oktober können Vorschläge für Hörfilm-
Produktionen in den folgenden sechs Kategorien eingereicht werden:
- Spielfilm Kino
- Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming
- Serie
- Dokumentation
- Kinder-/Jugendfilm
- Filmerbe
Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 jährlich in Berlin vergeben. In Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) wird der Preis auch "ADele" genannt.
Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien sind zu finden unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
Beim 21. Deutschen Hörfilmpreis wurden "Im Westen nichts Neues", "In einem Land, das es nicht mehr gibt", "Gestern waren wir noch Kinder", "Die Schlümpfe" und "Die Werckmeisterschen Harmonien" ausgezeichnet. Der Publikumspreis ging an "Racko – Ein Hund für alle Fälle".

Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom DBSV verliehen und durch die Aktion Mensch gefördert. Hauptsponsor ist Pfizer Pharma GmbH.

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Pressekontakt

SteinbrennerMüller Kommunikation
Jasmin Knich
Fon: 030 / 47 37 - 2189
E-Mail: info@steinbrennermueller.de

Kontakt

Deutscher Hörfilmpreis
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19
10179 Berlin

Claudia Schaffer
Projektleitung Deutscher Hörfilmpreis
Fon: (0 30) 28 53 87-282
Fax: (0 30) 28 53 87-200
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org