Einreichungsrichtlinien 2022

21. Deutscher Hörfilmpreis 2023 – Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen

Einreichungsfrist: 13. Januar 2023

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis. Am 20. Juni 2023 findet die Verleihung des 21. Deutschen Hörfilmpreises in Berlin statt.

Herausragende Hörfilm-Produktionen werden in den folgenden sechs Kategorien ausgezeichnet:

  • Spielfilm Kino
  • Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming
  • Serie TV/Mediatheken/Streaming
  • Dokumentation
  • Kinder-/Jugendfilm
  • Filmerbe

Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis spätestens den 13. Januar 2023 mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Bereitstellung des Films über einen Sichtungslink, z.B. über vimeo.com. Der Sichtungslink muss mehrfach barrierefrei ansteuerbar und bis Ende März 2023 zugänglich sein.
    Die Jury des Deutschen Hörfilmpreises verpflichtet sich, den Sichtungslink ausschließlich zur Juryarbeit zu verwenden und nicht weiterzugeben.
    Nach Möglichkeit sollte der Link auch eine Download-Option bieten.
  • Eine Erläuterung, warum und in welchen Aspekten die eingereichte Hörfilm-Produktion als herausragend anzusehen ist.
  • Eine Vorstellung des Audiodeskriptions-Teams mit Namen und Aufgaben
  • Eine Kurzinfo zum Filminhalt und Besetzung (alle Texte bitte per Mail als Word-Datei im docx-Format)

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Produktionen mit Audiodeskription sollten aus den Jahren 2022/23 stammen, mit Ausnahme für die Kategorie Filmerbe.
  • Bei den Einreichungen für die Kategorie Spielfilm Kino ist bzw. war die Audiodeskription im Kino über eine App zugänglich. 
  • Jeder Einreichende kann jeweils einen Nominierungsvorschlag in den Kategorien abgeben. 

Nominierung

Die Nominierungen für den Deutschen Hörfilmpreis 2023 werden umgehend nach der Entscheidung im März 2023 bekannt gegeben.

Im Falle einer Nominierung stellt der Einreichende zur Verfügung:

  • Verlängerung der Bereitstellung des Sichtungslinks bis 30. Juni 2023 für die Jury des Deutschen Hörfilmpreises.
  • Filmausschnitt von ca. 30 Sekunden mit Audiodeskription
  • Foto oder Filmtitelmotiv

Im Falle einer Nominierung erteilt der Einreichende folgende Genehmigungen:

  • Verwendung des Filmausschnitts für den Nominierungstrailer bei der Verleihung
  • Verwendung des Fotos und des Filmausschnitts auf der Webseite www.deutscher-hoerfilmpreis.de für die Publikumspreiswahl
  • Weitergabe des Fotos und Filmausschnitts auf Anfrage an die Medien im Rahmen der Berichterstattung zum Deutschen Hörfilmpreis in TV, Print, Social Media und Online-Medien. Gegebenenfalls erteilt der Einreichende eine klare Absage, falls der nominierte Filmtitel in der Pressearbeit ausgespart werden soll.

Das Foto und der Filmausschnitt können über einen FTP-Server hochgeladen werden. Die Zugangsdaten werden den Einreichenden der nominierten Filme rechtzeitig mitgeteilt.

Einreichungen für den 21. Deutschen Hörfilmpreis 2023 sind bis zum 13. Januar 2023 zu senden an:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
– Deutscher Hörfilmpreis 2021 –
Rungestr. 19, 10179 Berlin

E-Mail: info@deutscher-hoerfilmpreis.de

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Claudia Schaffer
Projektleitung Deutscher Hörfilmpreis
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 282
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org