Einreichungsrichtlinien 2025

23. Deutscher Hörfilmpreis 2025 – Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen

Einreichungsfrist: 15. Oktober 2024

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis und zeichnet herausragende Produktionen mit Audiodeskription mit der ADele aus. Am 25. März 2025 findet die Verleihung des 23. Deutschen Hörfilmpreises in Berlin statt.

Zur Einreichung

Einreichungen werden für sechs Kategorien entgegengenommen:

  • Spielfilm Kino
  • Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming
  • Serie
  • Dokumentation
  • Kinder-/Jugendfilm
  • Filmerbe

Hörfilm-Produktionen können bis spätestens den 15. Oktober 2024 mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Bereitstellung des Films über einen Sichtungslink, z.B. über vimeo.com. Der Sichtungslink muss mehrfach barrierefrei ansteuerbar und bis Ende Dezember 2024 zugänglich sein. Nach Möglichkeit sollte der Link auch eine Download-Option bieten.
    Hinweis: Die Jury des Deutschen Hörfilmpreises verpflichtet sich, den Sichtungslink ausschließlich zur Juryarbeit zu verwenden und nicht weiterzugeben.
  • Eine Erläuterung, warum und in welchen Aspekten die eingereichte Hörfilm-Produktion als herausragend anzusehen ist.
  • Eine Vorstellung des Audiodeskriptions-Teams mit Namen und Aufgaben.
  • Eine Kurzinfo zum Filminhalt und Besetzung.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Alle Texte für die Einreichung bitte per Mail als Word-Datei im docx-Format zusenden.
  • Die Produktionen mit Audiodeskription müssen aus den Jahren 2023/24 stammen, mit Ausnahme für die Kategorie Filmerbe.
  • Für die Kategorie Kino ist bzw. war die Audiodeskription der eingereichten Produktion im Kino über eine kinounabhängige App (z.B. Greta) zugänglich.
  • Jeder Einreichende kann jeweils einen Nominierungsvorschlag pro Kategorie abgeben.

Bitte senden Sie Ihre Einreichungen für den 23. Deutschen Hörfilmpreis 2025 bis zum 15. Oktober 2024 an:
info@deutscher-hoerfilmpreis.de

Zur Nominierung

Die Nominierungen für den Deutschen Hörfilmpreis 2025 werden umgehend nach der Entscheidung im Dezember 2024 bekannt gegeben.

Im Falle einer Nominierung stellt der Einreichende zur Verfügung:

  • Verlängerung der Bereitstellung des Sichtungslinks bis 31. März 2025 für die Jury des Deutschen Hörfilmpreises
  • Filmausschnitt von ca. 30 Sekunden mit Audiodeskription 
  • Foto oder Filmtitelmotiv mit Bildnachweis 

Im Falle einer Nominierung erteilt der Einreichende folgende Genehmigungen:

  • Verwendung des Filmausschnitts für den Nominierungstrailer bei der Verleihung vor Ort, im Livestream und dem Video der Verleihung 
  • Verwendung des Fotos und des Filmausschnitts auf der Webseite www.deutscher-hoerfilmpreis.de für die Publikumspreiswahl
  • Weitergabe des Fotos und Filmausschnitts auf Anfrage an die Medien im Rahmen der Berichterstattung zum Deutschen Hörfilmpreis in TV, Print, Social Media und Online-Medien. Gegebenenfalls erteilt der Einreichende eine klare Absage, falls der nominierte Filmtitel in der Pressearbeit ausgespart werden soll.

Den Einreichenden der nominierten Filme werden rechtzeitig die Zugangsdaten für die Übermittlung des Filmausschnittes und der Fotos mitgeteilt.

Kontakt

23. Deutscher Hörfilmpreis 2025
c/o Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
E-Mail: info@deutscher-hoerfilmpreis.de

Claudia Schaffer / Tel.: (030) 28 53 87 – 282
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org

Daniela Bringer / Tel.: (030) 28 53 87 – 289
E-Mail: d.bringer@dbsv.org